Allgemeine Geschäftsbedingungen der BBS Brandschutz GmbH, Stand 28.02.2015
1. Geltungsbereich
Willenserklärungen, insbesondere Angebote, die Annahme von Angeboten, Vorschläge, Beratun-gen, Nebenleistungen sowie Lieferungen und Leistungen der BBS Brandschutz GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund und unter Einbeziehung der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedin-gungen. Diese gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart worden sind. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung geltend diese Bedingungen als vom Vertragspartner angenommen. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine eigene Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wer-den hiermit widersprochen. Sofern zwischen uns und dem Vertragspartner die VOB/B als „Ganzes“ vereinbart worden ist, gelten diese Regelungen der VOB/B unter Ausschluss der nachfol-genden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Definitionen
Im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragspartner sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Verbraucher sind natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer sind natürlich oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
3. Angebote
Angebote in Prospekten, Anzeigen oder in elektronischen Medien sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich und sie stellen eine Aufforderung dar, uns ein verbindliches Angebot zu unterbreiten. Technische Änderungen sowie Änderung in Form und Farbe oder Gewicht bleiben im Rahmen des zumutbaren vorbehalten. Soweit individuelle Ange-bote für einen individuellen Vertragspartner erstellt worden sind, so halten wir uns an die in diesem Angebot enthaltenen Preise 90 Tage ab Angebotsdatum gebunden.
4. Zustandekommen des Vertragsverhältnisses
Das Vertragsverhältnis entsteht durch schriftliche, mündliche oder elektronische (per Email, Fax oder ähnliches) Auftragserteilung des Kunden gegenüber der BBS Brandschutz GmbH. Aufträge gelten als angenommen, wenn diese von uns schriftlich bestätigt, oder die Ware ausgeliefert oder die Leistung durchgeführt wurde. Mündliche Vereinbarungen, auch die unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, sind ohne unsere schriftliche Bestätigung rechtunwirksam.
Änderungen und Ergänzungen des Auftrages sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbind-lich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Lieferungs- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören auch nachträglich einge-tretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streike, Aussperrung, Perso-nalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw. – auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbar-ten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessen Anlauffrist zu verschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Behin-derung länger als drei Monate andauert, ist der Vertragspartner nach angemessener Nachfrist dazu berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Bis da-hin sind wir zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. Sofern wir die Nichtein-haltung verbindlich vereinbarter fristen und Termine zu vertreten haben oder wir uns in Verzug befinden, hat der Vertragspartner Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 2 % für jede volle Woche des Verzuges insgesamt jedoch höchstens 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbeson-dere Verzugsschadenersatzansprüche jedweder Art sind ausgeschlossen.
Die Lieferung erfolgt ausschließlich gegen Rechnung. Eventuell anfallende Portokosten werden separat auf der Rechnung aufgeführt und kommen zum Produktpreis hinzu. Preiserhöhungen sind möglich. Eine Verpflichtung der Annahme der Erhöhung durch den Kunden besteht nicht. Eine Rücknahme, Umtausch bei Nichtgefallen oder anderen Gründen ist nicht möglich. Für Sonderbestellungen besteht eine Abnahmepflicht.
5. Preisänderungen
Wir sind berechtigt, unsere Preise für Waren und Leistungen anzupassen, wenn diese vier Mo-nate nach Abschluss des Vertrages geliefert oder erbracht werden sollen. Die Vertragsanpassung hat den sich nach Vertragsabschluss eingetretenen Kostensenkung oder – erhöhung, insbeson-dere bei Arbeits-, Rohstoff-, Material-, Transportkosten oder bei Abgaben zu entsprechen. Diese werden wir dem Vertragspartner auf Verlangen nachweisen. Übersteigen die angepassten Preise die bei Vertragsabschluss vereinbarten um mehr als 10 %, ist der Vertragspartner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
6. Versand und Gefahrübergang
Ist der Vertragspartner Unternehmer, geht die Gefahr auf ihn über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versand unser Lager verlassen hat. Auf Wunsch des Vertragspartners werden Lieferungen durch uns in seinem Na-men und auf seine Rechnung versichert. Wird der Versand auf Wunsch des Vertragspartners verzögert, geht die Gefahr mit unserer Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Falls die Vereinbarung „Lieferung frei Baustelle“ getroffen wird, so bedeutet sie Lieferung ohne Abladen durch uns unter der Voraussetzung einer befahrbaren Anfuhrstraße. Die Anlieferung wird von uns rechtzeitig bekannt gegeben. Das Abladen hat unverzüglich und sachgemäß durch Arbeitskräfte zu erfolgen, die der Vertragspartner in genügender Anzahl zu stellen hat. Wir behalten uns vor, Wartezeiten zu berechnen. Der Auftraggeber trägt die Gefahr der Verschlechte-rung und des Untergangs von Materialien, die von uns an den Baustellen angeliefert werden, bis zur endgültigen Fertigstellung der uns in Auftrag gegebenen Arbeiten, soweit Verschlechterungen und Untergang nicht auf ein grobes Verschulden unserer Mitarbeiter zurückzuführen sind.
7. Pflichten und Rechte des Vertragspartners wegen Mängeln
Der Vertragspartner oder der von ihm bestimmte Empfänger ist verpflichtet, die ihm gelieferten Waren unverzüglich zu untersuchen bzw. unsere Leistung abzunehmen. Der Vertragspartner hat festgestellte Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen. Hat die gelieferte Ware nicht die verein-barte Beschaffenheit oder eignet sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung oder fehlen der Ware Eigenschaften, die der Vertragspartner nach unseren öffentlichen Äußerungen erwarten kann, leisten wir grundsätzlich Nacherfüllung durch Nachlieferung einer mangelfreien Ware. Mehrfache Nachlieferung ist zulässig. Schlägt zweifache Nachlieferung fehl, kann der Vertragspartner nach seiner Wahl den Preis angemessen herabsetzen oder vom Ver-trag zurücktreten. Die Verjährungsfrist für die vorstehenden Ansprüche beträgt bei Verbrauchern zwei Jahre und bei Unternehmern ein Jahr ab Ablieferung.
8. Zahlungen
Rechnungen sind binnen 10 Tagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Verzug tritt ein, wenn nicht binnen 30 Tagen nach Rechnungsstellung oder einer gleichwertigen Zahlungs-aufforderung Zahlung geleistet ist. Es geltend ab diesem Datum die gesetzlichen Verzugsregeln, wonach die Hauptforderung mit 9 % über dem jeweiligen Basiszins gegenüber Unternehmern und mit 5 % über dem jeweiligen Basiszins gegenüber Verbrauchern zu verzinsen ist. Es bleibt uns vorbehalten, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und diesen geltend zu machen.
30 % des vereinbarten Kaufpreises bzw. Werklohnes sind nach Eingang unserer Auftragsbestätigung zur Zahlung fällig.
9. Eigentumsvorbehalt
Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferten Waren bleiben bis zur voll-ständigen Erfüllung sämtlicher sich aus der Geschäftsbeziehung insgesamt ergebenden Forde-rung Eigentum der BBS Brandschutz GmbH (Vorbehaltsware). Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen, wenn einzelne unserer Forderungen in eine Rechnung aufgenommen worden sind und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware sind unzulässig. Ist der Vertragspartner Verbraucher, darf er über die Vor-behaltsware nicht verfügen.
Ist der Vertragspartner Unternehmer, ist er berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Die aus einem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherungsfall, unerlaubte Hand-lung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehende Forderung tritt der Unternehmer-Vertragspartner bereits jetzt sicherungshalber an uns ab. Er ist auf Widerruf berechtigt, die an uns abgetretene Forderung in seinem Namen für unsere Rechnung einzuziehen. Der Widerruf kann erfolgen, wenn unser Unternehmer-Vertragspartner seine Zahlungsverpflichtung uns ge-genüber nicht, nicht vollständig oder nicht zeitgerecht nachkommt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Vertragspartner auf unser Eigentum hin-weisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Verhält sich der Vertragspartner vertragswidrig – insbesondere bei Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.
Wird die Vorbehaltsware vom Unternehmer-Vertragspartner als wesentlicher Bestandteil in das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Unternehmer-Vertragspartner schon jetzt dem ihn gegen den Dritten oder gegen den, den das angeht, erwachsenen Vergütungsanspruch mit dem Betrag an uns ab, der den Wert der Vorbehaltsware entspricht. Diese Abtretung nehmen wir schon jetzt an.
10. Gewährleistung
Der Unternehmer-Vertragspartner hat uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Der Unternehmer-Vertragspartner trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvor-aussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
Die mangelhafte Ware ist bis zur Regelung im ursprünglichen Zustand zu belassen und zur Be-sichtigung durch die BBS Brandschutz GmbH oder einem Vertreter bereitzustellen.
Wir übernehmen die Gewähr, dass unsere Lieferung und Leistung zur Zeit der Übergabe die ver-traglich zugesicherten Eigenschaft haben, nicht mit Fehlern behaftet sind und den vereinbarten Lieferumfang entspricht. Hinsichtlich der Beschaffenheit der Ware gilt nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stel-len daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Garantien im Rechts-sinne erhält der Vertragspartner durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben davon unberührt. Wir leisten keine Gewähr, wenn Schäden durch unsachgemäßen Einbau oder falsche Handha-bung durch den Vertragspartner oder Dritte herbeigeführt worden sind. Unsere Gewährleistung wird gegenüber Unternehmer-Vertragspartner auf ein Jahr ab Ablieferung beschränkt.
11. Haftung
Schadenersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlung, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches, oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften wir für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadenersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mit-telbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein von uns garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Vertragspartner gegen solche Schäden abzusi-chern. Vorstehende Haftungsbeschränkungen und Ausschlüsse gelten nicht für Ansprüche, die wegen unseres arglistigen Verhaltens entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Soweit unsere Haftung ausge-schlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für unsere Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
12. Montage
Ist die Montage des Vertragsgegenstandes vereinbart, so stehen die angebotenen Montagepreise unter der Bedingung, dass die Arbeiten ohne Unterbrechung der normalen Arbeitszeit durchge-führt werden können. Außerhalb der üblichen Arbeitszeit durchgeführte Leistungen werden von uns mit den Zuschlägen gemäß jeweils gültiger Zuschlagspreisliste in Rechnung gestellt, soweit dies vom Besteller zu vertretende Umstände erforderlich machen oder von diesem aus anderen Gründen gewünscht wird. Die Montageorte müssen wir unsere Monteure frei zugänglich sein. Unsere Montagen dürfen nicht durch andere Gewerke oder ähnliche behindert werden. Sollten solche oder andere von uns nicht zu vertretende Behinderungen oder Verzögerungen und War-testunden entstehen, so werden diese nach der jeweils gültigen Zuschlagspreisliste berechnet.
13. Aufrechnung/Zurückbehaltung
Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Zur Zurückbehaltung ist der Vertragspartner jedoch auch we-gen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.
14. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts wird ausge-schlossen. Sofern der Vertragspartner Kaufmann ist und sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten ist Braunschweig.
15. Datenerfassung
Die BBS Brandschutz GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die personengebundenen Daten des Vertragspartners soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind.
Der Vertragspartner und die BBS Brandschutz GmbH verpflichten sich, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz zu beachten.
16. Beachtung des Mindestlohnes
Der Vertragspartner sichert uns zu, dass dieser die Regelungen des Mindestlohngesetzes (Mi-LoG) einhält. Verstößt der Vertragspartner gegen die aus dem Mindestlohngesetz sich ergebe-nen rechtlichen Pflichten und sollten wir aus diesem Grunde in Anspruch genommen werden können, so stellt der Vertragspartner uns von sämtlichen daraus resultierenden Ansprüchen auf Lohnnachzahlung, auf Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen sowie von Bußgeldzah-lungen im Innenverhältnis auf erstes Anfordern frei.
17. Salvatorische Klausel
Sollten Einzelbestimmungen dieses Vertrages ungültig sein oder werden bzw. sind Änderungen erforderlich (z. B. veränderter Anlagenumfang) wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die ungültige Bestimmung ist in der Weise umzudeuten, dass der beab-sichtigen wirtschaftliche Zweck bestmöglich erreicht wird.
Sofern der Vertragspartner Nachunternehmen oder Verleihunternehmen beauftragt, stellt er sicher, dass diese ebenso eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne abgeben und uns auf Verlangen vorlegen.
Sofern der Vertragspartner Nachunternehmen oder Verleihunternehmen einsetzt, steht uns ein Mitbestimmungsrecht bei der Auswahl der Nachunternehmer zu.