Das Brandrisiko steigt von Jahr zu Jahr.

In Deutschland und in allen anderen europäischen Ländern existieren Gesetze, Vorschriften und Verordnungen für gewerbliche Betriebe, die regelmäßige Mitarbeiterschulungen vorschreiben.

Mindestens einmal im Jahr sollten Sie Brandschutztrainingsschulungen für Ihre Mitarbeiter durchführen Sicherheit, statt Ungewissheit dieses setzt voraus, dass sich Ihre Mitarbeiter im Ernstfall nicht erst die Bedienungsanleitung des Handfeuerlöschers durchlesen müssen sondern durch kompetente Brandschutzschulung und Brandschutzübungen gezielt gegen den Brand vorgehen und somit schlimmeres verhindern können. Selbst kleine Brände verursachen bereits Personen-, Sach- und Umweltschäden. Oft genug kommt es vor, dass man nach einem Brand sogar vor dem „Aus“ steht. Wir bereiten Sie auf den Ernstfall vor!! Durch theoretischen Unterricht, Videoanschauungsmaterial und natürlich auch durch praktische Übungen praktizieren wir individuell auf ihren Betrieb zugeschnittene Brandschutzschulungen und Übungen, diese vermitteln notwendiges, lebenswichtiges Basiswissen.

Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen. Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. bei erhöhter Brandgefährdung, der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein.

(3) Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z.B. Fortbildung, Ferien, Krankheit und Personalwechsel, zu berücksichtigen.

(4) Die Brandschutzhelfer sind im Hinblick auf ihre Aufgaben fachkundig zu unterweisen. Zum Unterweisungsinhalt gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, die Gefahren durch Brände sowie über das Verhalten im Brandfall. (Quelle: ASR A2.2)

Dem Teilnehmer werden auf Basis des §10 Abs. 2 (ArbSchG), der BGV / GUV-V A1 und der ASR A 2.2 die erforderlichen Kenntnisse vermittelt:

  • Bedeutung des Brandschutzes
  • Organisatorischer Brandschutz im Betrieb
  • Verhalten im Brandfall
  • Aufgaben und Pflichen des Brandschutzhelfers
  • Gefahren bei Sofortmaßnahmen
  • Verbrennungsvorgang
  • Löschmittel, Löschgeräte, Löschtaktik
  • Löschübung mit theoretischer und praktischer Unterweisung

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