Der Brandschutzbeauftragte soll den Unternehmer in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes und weiteren Krisensituationen insbesondere bei den nachfolgenden Aufgaben beraten und unterstützen:

  • Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung
  • Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
  • Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
  • Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
  • Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei der Umsetzung behordlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
  • Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstatten mit Feuerloscheinrich- tungen und Auswahl der Löschmittel
  • Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
  • Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
  • Planen, Organisieren und Durchführen von Räumungsübungen
  • Teilnehmen an behördlichen Brand- schauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
  • Melden von Mangeln und Malnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mangel beseitigung überwachen
  • Aus- und Fortbilden von Beschaftigten in der Handhabung von Feuerlosch- einrichtungen und von Beschaftigten mit besonderen Aufgaben in einem Brandfall, z. B. Brandschutzhelfer
  • Unterstützen der Führungskrafte bei den regelmaligen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
  • Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
  • Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen fur Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege
  • Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
  • Organisation und Sicherstellung der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
  • Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmalinahmen insbesondere bei feuergefahrlichen Arbeiten eingehalten werden
  • Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmalinahmen bei Ausfall und Ausserbetriebssetzung von Brand- schutztechnischen Einrichtungen
  • Unterstützen des Unternehmers bei Gesprachen mit den Brandschutz- behorden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den Berufsgenossenschaften, den Gewerbe- aufsichtsamtern usw.
  • Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belnge des Brandschutzes am Standort betreffen
  • Vorbereitung auf lokale Wetterereignisse, z. B. Sturm, Schneelast etc.
  • Dokumentieren aller Tatigkeiten im Brandschutz