Der Brandschutzbeauftragte soll den Unternehmer in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes und weiteren Krisensituationen insbesondere bei den nachfolgenden Aufgaben beraten und unterstützen:
- Erstellen/Fortschreiben der Brand- schutzordnung
- Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefahrdung an Arbeitsplatzen
- Beraten bei feuergefahrlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
- Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
- Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Malinahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei der Umsetzung behord- licher Anordnungen und bei Anforder- ungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsanderungen, Anmietungen und Beschaffungen
- Beraten bei der Ausstattung der Ar- beitsstatten mit Feuerloscheinrich- tungen und Auswahl der Loschmittel
- Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
- Kontrollieren, dass Flucht-und Rettungsplane, Feuerwehrplane, Alarmplane usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
- Planen, Organisieren und Durch- fuhren von Raumungsübunge
- Teilnehmen an behOrdlichen Brand- schauen und Durchfuhren von internen Brandschutzbegehungen
- Melden von Mangeln und MalJ- nahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mangel- beseitigung überwachen
- Aus- und Fortbilden von Beschaftigten in der Handhabung von Feuerlosch- einrichtungen und von Beschaftigten mit besonderen Aufgaben in einem Brandfall, z. B. Brandschutzhelfer
- Unterstutzen der Fiihrungskrafte bei den regelmalJigen Unterweisungen der Beschaftigten im Brandschutz
- Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flussigkeiten, Gasen usw.
- Kontrollieren der Sicherheitskenn- zeichnungen fur Brandschutzein- richtungen und fur die Flucht- und Rettungswege
- Uberwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
- Organisation und Sicherstellung der Prufung und Wartung von brand- schutztechnischen Einrichtungen
- Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmalinahmen ins- besondere bei feuergefahrlichen Arbeiten eingehalten werden
- Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmalinahmen bei Ausfall und Aufierbetriebssetzung von Brand- schutztechnischen Einrichtungen
- Unterstutzen des Unternehmers bei Gesprachen mit den Brandschutz- behorden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den Berufsge- nossenschaften, den Gewerbe- aufsichtsamtern usw.
- Stellungnahme zu Investitions- entscheidungen, die Belange des Brandschutzes am Standort betreffen
- Vorbereitung auf lokale Wetter- ereignisse, z. B. Sturm, Schneelast etc.
- Dokumentieren aller Tatigkeiten im Brandschutz