Brandschutz- und Sicherheitsunterweisungen
Wann haben Sie in Ihrem Unternehmen zuletzt einen Ernstfall geprobt? Sind Ihre Mitarbeiter für den Kampf gegen einen plötzlichen Brand im Betrieb gerüstet? Und wie sieht es mit der Evakuierung im Brandfall in Ihrem Betrieb aus? Was ist mit den vorbeugenden Maßnahmen gegen Unfälle am Arbeitsplatz?
Und wussten Sie das in gewerblichen Anlagen in Deutschland es zu jährlich ca. 320.000 Bränden kommt? In fast 250.000 Fällen konnten die Flammen vor dem Eintreffen der Feuerwehr mit einem Feuerlöscher gelöscht werden.
In den von uns angebotenen Schulungen und Brandschutzübungen, werden den Teilnehmern „Aus der Praxis, für die Praxis“ sachliches Basiswissen und wichtige Verhaltensregeln vermittelt, denn das richtige Verhalten aller beteiligten Personen in einer Notfallsituation kann über Leben und Tod entscheiden.
Unterweisung Mitarbeiter im Brandschutz
Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über die bei Ihren Tätigkeiten auftretenden Gefährdungen sowie über die Maßnahmen zu Ihrer Abwendung vor Aufnahme der Beschäftigung sowie bei Veränderung des Tätigkeitsbereiches und danach in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich, zu unterweisen. Diese Unterweisung muss auch Maßnahmen gegen Entstehungsbrände und Explosionen sowie das Verhalten im Gefahrenfall (z. B. Gebauderäumung, siehe auch ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“) einschließen. Die Unterweisung ist zu dokumentieren. (Quelle: ASR A2.2)
Es werden folgende Inhalte vermittelt
- Bedeutung des Brandschutzes
- Organisatorischer Brandschutz im Betrieb
- Entstehungsbrände
- Verhalten im Brandfall
- Fluchtwege und Notausgänge
- Flucht- und Rettungsplan
- Löschmittel, Löschgeräte, Löschtaktik
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